Mitarbeiterportal

Wir stellen die Mitarbeiter auf Grundlage eines deutschen Arbeitsvertrages für einen Zeitraum von 6 Monaten mit der Möglichkeit der Verlängerung ein.

Ja, wir bieten unseren Mitarbeitern eine Unterkunft an. Wir verfügen über komfortabel eingerichtete Wohnungen in der Nähe des Arbeitsplatzes oder vermieten Personalunterkünfte, die einen angemessenen Wohnstandard garantieren.

In jeder Situation können Sie auf die Unterstützung eines Koordinators zählen, der Deutsch und Polnisch spricht. Sie können sich an ihn wenden, wenn Sie Probleme oder Schwierigkeiten haben, z. B. mit der Unterkunft, mit Arztterminen oder mit den Behörden.

Ja, Sie können kostenlos zur Arbeit und zurück fahren. Die Fahrzeit von der Unterkunft zum Arbeitsplatz beträgt maximal 45 Minuten.

Als unser Mitarbeiter können Sie in jeder Phase auf umfassende Unterstützung zählen. Wir erstellen Verträge in zwei Sprachen (Polnisch und Deutsch), bieten Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten, Unterkunft und kostenlose Beförderung zum und vom Arbeitsplatz an. Sie können auf die Unterstützung von Koordinatoren zählen, die Polnisch und Deutsch sprechen. Auch wenn Sie kein Deutsch sprechen und mit dem Arbeitsrecht in Deutschland nicht vertraut sind, hilft Ihnen unser Team bei jedem Problem.

Eine sehr wichtige Phase der Einstellung ist das Vorstellungsgespräch. Wenn Sie sich ein attraktives Stellenangebot sichern wollen, lohnt es sich, sich auf das Gespräch vorzubereiten. Lesen Sie zunächst die Informationen auf der Website des Unternehmens - informieren Sie sich genau über die Tätigkeit des Unternehmens und erinnern Sie sich an den Inhalt der Anzeige, auf die Sie sich beworben haben. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Bedingungen des Stellenangebots erfüllen. Berücksichtigen Sie Ihre Stärken und Ihre bisherige Berufserfahrung. Erstellen Sie dann eine Liste mit den Fragen, die Sie dem Personalverantwortlichen stellen möchten. Beantworten Sie bei einem telefonischen oder Online-Interview mit einem Personalverantwortlichen alle Fragen selbstbewusst und frei.

Wir beschäftigen Sie auf Grundlage eines deutschen Arbeitsvertrages, so dass Sie Anspruch auf medizinische Versorgung in Deutschland haben.

Ja, mit einem deutschen Vertrag können Sie in Deutschland Kindergeld beantragen.